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Allgemeine Geschäftsbedingungen der bettercoach.de GmbH

Die bettercoach.de GmbH (nachfolgend „bc“) stellt Unternehmen und Privatpersonen (nachfolgend „Partner“) entsprechend deren Anforderungen Coaches, Facilitators, Moderator:innen, Trainer:innen und Change Agents (nachfolgend „Coach“) zur Verfügung. Zu diesem Zweck betreibt bc eine Plattform (nachfolgend „Coaching Management System“).

I. Verträge mit Partnern

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in diesem Teil I für die nachfolgend näher beschriebene Geschäftsbeziehung zwischen bc und dem Partner. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.

1. Wie kommt der Vertrag zustande?

1.1 Geht bei bc eine Anfrage eines Partners nach einem Coach ein, entscheidet bc nach eigenem Ermessen, ob bc dem Partner einen oder mehrere Coaches vorschlägt. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Für die Auswahl der Coaches greift bc auf den eigenen Coach-Pool zurück.

1.2 bc stellt dem Partner zur Vorstellung und Information Profile der Coach(es) sowie Informationen zum Coaching Management System zur Verfügung. Möchte der Partner einen der vorgestellten Coaches beauftragen, schließen bc und der Partner einen Vertrag über das Coaching mit dem vom Partner ausgewählten Coach (nachfolgend „Partnervertrag“). Der Partnervertrag kommt zustande, sobald der Partner das jeweilige Angebot über das Coaching Management System durch Anklicken des Buttons „Angebot bestätigen“ annimmt. Inhalt, Umfang, Laufzeit und Kosten des Coachings ergeben sich insbesondere aus dem Partnervertrag. Diese AGB gelten für den Partnervertrag.

1.3 Die organisatorische Abstimmung des Coachings (insbesondere Terminabstimmungen, Abstimmung einer Agenda etc.) erfolgt direkt zwischen dem Partner und dem Coach.

2. Welche Kosten entstehen für den Partner?

2.1 Der Partner zahlt an bc die im Partnervertrag vereinbarte Vergütung. Diese Vergütung umfasst sämtliche dem Partner im Rahmen des Coachings entstehenden Kosten; der Coach stellt dem Partner keine gesonderte Rechnung. In der Vergütung sind auch die erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten des Coaches enthalten. Als erforderlich gelten – sofern im Partnervertrag nichts Abweichendes geregelt ist – folgende Reise- und Übernachtungskosten:

  • Reisekosten für Bahnfahrten 2. Klasse vom Wohnsitz des Coaches zum vereinbarten Coaching-Ort
  • Flugkosten in der Economy Class (bei Inlandsflügen dürfen die Kosten den Preis einer Bahnfahrt 2. Klasse zum Standardtarif nicht überschreiten)
  • Fahrten mit dem eigenen Pkw (Berechnung der Kilometer auf Basis von Google Maps mit EUR 0,30 pro Kilometer)
  • Miet- und Kraftstoffkosten für Mietwagen bzw. Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern gegen Nachweis, sofern das Fahrzeug maximal der Golf-Klasse entspricht
  • Taxikosten für Fahrten bis zu 50 Kilometern (Berechnung auf Basis von Google Maps)
  • Kosten für Bike-Sharing gegen Nachweis
  • Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr gegen Nachweis
  • Übernachtungskosten innerhalb Deutschlands, sofern diese EUR 140,00 brutto (inklusive Frühstück) nicht überschreiten
  • Übernachtungskosten im Ausland, sofern diese den in der jeweils gültigen Fassung der ARVVwV (Spalte „Auslandsübernachtungsgeld“) genannten Betrag nicht wesentlich überschreiten

2.2 Entstehen dem Coach Materialkosten im Zusammenhang mit dem Coaching, werden diese dem Partner durch bc nur in Rechnung gestellt, sofern dies im Partnervertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

2.3 Sofern im Partnervertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Rechnung 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig..

3. Was passiert, wenn der Partner ein Coaching storniert?

3.1 bc berechnet dem Partner auch diejenigen Stunden vollständig, die zwischen dem Coach und der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter (Einzelcoaching) vereinbart wurden, jedoch von der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter nicht wahrgenommen wurden, sofern die betreffende Stunde nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Coaching-Stunde abgesagt wurde.

3.2 Der Partner ist berechtigt, gegenüber bc nachzuweisen, dass der bc durch die Stornierung entstandene Schaden geringer ist als der vorstehend genannte pauschalierte Schadensersatz; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Partners auf den tatsächlich entstandenen Schaden. Umgekehrt ist bc berechtigt, gegenüber dem Partner nachzuweisen, dass der bc durch die Stornierung entstandene Schaden höher ist als der vorstehend genannte pauschalierte Schadensersatz.

3.3 Storniert der Partner eine Teammaßnahme wie etwa ein Teamcoaching, ein Training, einen Workshop oder eine Moderation bei bc, gilt für die vom Partner an bc geschuldete Vergütung Folgendes:

  • Erfolgt die Stornierung 30 bis 15 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, hat der Partner 50 % der an bc geschuldeten Vergütung zu zahlen.
  • Erfolgt die Stornierung 14 oder weniger als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin, hat der Partner 100 % der an bc geschuldeten Vergütung zu zahlen; zusätzlich sind bereits angefallene erforderliche Reise- und Übernachtungskosten des Coaches gegen Nachweis zu erstatten.

4. Welche Qualitätsanforderungen und sonstigen Anforderungen stellt bc an einen Coach?

bc legt großen Wert auf die Zufriedenheit seiner Partner. Daher überprüft bc regelmäßig, ob die von den Coaches in ihren Profilen gemachten Angaben korrekt sind. Coaches, die im Coaching Management System unzutreffende Angaben in ihren Profilen machen, werden von bc künftig nicht mehr für Anfragen von Partnern berücksichtigt.

Jeder von bc dem Partner vorgestellte Coach ist von bc verpflichtet, das Coaching persönlich für den Partner zu erbringen und dieses sorgfältig sowie nach den branchenüblichen Qualitätsstandards durchzuführen.

Weitere Einzelheiten zu den Qualitätsanforderungen an Coaches finden Sie unter II. § 4.

5. Wofür haftet bc?

5.1 bc haftet gegenüber dem Partner ausschließlich für solche Schäden, die aus dem Partnervertrag resultieren und die typischerweise vorhersehbar sind. Insbesondere haftet bc nicht dafür, dass der Coach über etwaige erforderliche berufsrechtliche Zulassungen oder Genehmigungen verfügt.

5.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bc oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von bc beruhen. Ebenso finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung, soweit sonstige Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

5.3 bc übernimmt keine Haftung dafür, dass ein bestimmter Coaching-Erfolg erzielt wird.

6. Datenschutz ist bc wichtig

6.1 bc erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene sowie unternehmensbezogene Daten des Partners zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

6.2 Darüber hinaus nutzt bc personenbezogene sowie unternehmensbezogene Daten des Partners, um diesen über Angebote und Leistungen von bc zu informieren. Der Partner kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen, indem er eine E-Mail an [email protected] sendet.

6.3 Durch die Nutzung des Coaching Management Systems erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass bc den Firmennamen und das Logo des Partners als Referenz verwenden darf, sofern der Partner diese Einwilligung nicht widerruft.

7. Welchem Recht unterliegen die AGB und der Partnervertrag?

Die AGB sowie der Partnervertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.

8. Welches Gericht ist für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Partnervertrag zuständig?

Ist der Partner Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB und dem Partnervertrag Berlin.

9. Was gilt bei unwirksamen oder unvollständigen Vertragsbestimmungen?

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Partnervertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des Partnervertrags hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.

I. Verträge mit Coaches

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen bc und dem Coach oder einer Coaching-Firma (vgl. § 12), soweit der Coach beim Partner eingesetzt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Coaches finden keine Anwendung.

1. Wie kommt der Vertrag zustande?

1.1 Partner nutzen die Dienstleistungen von bc, um einen Coach zu finden, der die vom Partner definierten Anforderungen erfüllt. Hierfür greift bc auf den eigenen Coach-Pool zurück, um dem Partner nach eigenem Ermessen verschiedene aus bc-Sicht geeignete Coaches vorzuschlagen. Entscheidet sich der Partner, einen oder mehrere der von bc vorgeschlagenen Coaches zu beauftragen (die Zuordnung zwischen Coach und Mitarbeiter erfolgt unter Berücksichtigung des fachlichen Schwerpunkts, des Coaching-Themas, des zeitlichen Rahmens, der geografischen Nähe und relevanter Referenzen), schließen bc und der Coach einen Vertrag über die Inhalte und allgemeinen Bedingungen des Coachings (nachfolgend „Coaching-Vertrag“) ab. Der Coaching-Vertrag kommt zustande, sobald der Coach die jeweilige Anfrage über das Coaching Management System durch Anklicken des Buttons „Anfrage bestätigen“ annimmt. Der Coach ist frei, die jeweilige Anfrage abzulehnen; eine Verpflichtung zum Abschluss eines Coaching-Vertrags besteht nicht.

1.2 bc schlägt einem Partner einen Coach nur dann vor, wenn der Coach bc zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

1.3 Der Coaching-Vertrag umfasst insbesondere den Inhalt, Umfang, Zeitraum und die Vergütung des Coachings beim Partner. Diese AGB gelten für den Coaching-Vertrag.

1.4 Die organisatorische Abstimmung des Coachings (insbesondere Terminabsprachen, Abstimmung einer Agenda, Anreise etc.) erfolgt direkt zwischen dem Mitarbeiter und dem Coach.

2. Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen bc und dem Coach

2.1 Der Coach erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer. Die Möglichkeit eines Arbeitsvertrags wurde bewusst nicht genutzt, im Rahmen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Vielmehr beansprucht der Coach die volle Wahlfreiheit und unternehmerische Unabhängigkeit bei der Erbringung seiner Leistungen gegenüber Dritten.

2.2 Der Coach ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei der Ausführung seiner Tätigkeit unterliegt er jedoch keinerlei Weisungen von bc hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, des Leistungsorts oder der Leistungszeit.

2.3 Der Coach ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.4 Der Coach wird nicht in die Arbeitsorganisation von bc integriert. Insbesondere stellt bc dem Coach kein Büro und/oder keine Arbeitsmittel zur Verfügung.

2.5 Der Coach ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter:innen von bc zu vertreten.

2.6 Der Coach ist nicht berechtigt, als Vertreter von bc gegenüber Partnern oder sonstigen Dritten aufzutreten. Er ist nicht befugt, eigenständig Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen abzugeben, die für oder gegen bc wirken. Der Coach besitzt keine Vertretungsbefugnis für bc im rechtlichen Sinne und darf Mitarbeiter:innen von bc keine Anweisungen erteilen.

3. Welche Informationen benötigt bc vom Coach?

3.1 bc informiert den Coach darüber, welche Angaben für das Profil des Coaches im Coaching Management System erforderlich sind. Der Coach verpflichtet sich, diese Angaben unverzüglich in der geforderten Form bc zur Verfügung zu stellen. bc gibt keine weiteren Informationen über den Coach an den Partner weiter, soweit diese nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen abrufbar sind.

3.2 Darüber hinaus benötigt bc Informationen über die Ausbildung und Weiterbildung des Coaches (vgl. § 4). Diese Informationen werden vom Coach schriftlich und im Rahmen eines Aufnahmegesprächs bei bc abgefragt.

4. Welche Qualitätsanforderungen und sonstigen Anforderungen stellt bc an einen Coach?

4.1 bc legt großen Wert auf die Zufriedenheit seiner Partner. Daher bestehen folgende Mindestqualitätsanforderungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium.
  • Sicherstellung einer zusätzlichen Coaching-Ausbildung von mindestens 180 Stunden, die den Standards der International Coach Federation (ICF), des Deutschen Verbands für Coaching und Training (dvct), des Deutschen Bundesverbandes Coaching (DBVC) oder einer gleichwertigen Organisation entspricht.
  • Mehrjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre bzw. 250 extern vergütete Coaching-Stunden) im Coaching sowie Vorlage entsprechender Referenzen von etablierten Unternehmen.

4.2 bc überprüft daher regelmäßig, ob die Angaben des Coaches zu seinen Qualifikationen korrekt sind. Coaches, die unrichtige Angaben in ihren Profilen machen, werden von bc für zukünftige Aufträge nicht mehr berücksichtigt.

4.3 Der Coach verpflichtet sich, Coaching-Sitzungen gemäß dem „Code of Ethics“ und den „Core Competencies“ der ICF durchzuführen (verfügbar unter: [Link ICF Code of Ethics] und [Link ICF Core Competencies]).

4.4 Der Coach versichert,

  • dass er nicht nach der „Technologie von L. Ron Hubbard“ handelt und diese im Rahmen der vertraglichen Beziehungen mit bc und dem Partner weder verwendet noch verbreitet,
  • dass er den Mitarbeitenden des Partners keine Teilnahme an Kursen oder Seminaren nach der „Technologie von L. Ron Hubbard“ empfiehlt,
  • dass er die „Technologie von L. Ron Hubbard“ und deren Inhalte ablehnt, darin nicht ausgebildet ist und auch andere Sekten ablehnt.

Gerne, hier ist die vollständige Übersetzung des restlichen Teils der AGB für Coaches ins Deutsche, juristisch sauber und konsistent formuliert:

5. Rechtlicher Rahmen des Coachings

5.1 Coaching und Training stellen ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde dar. Das bedeutet, dass der Coach nicht berechtigt ist, Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen oder zu lindern (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz). Der Coach darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und keine Medikamente verschreiben.

5.2 Coaching und Training sind keine Psychotherapie und stellen keinen Ersatz für eine Psychotherapie dar. Der Coachee trägt die volle Verantwortung für sein Handeln während des gesamten Coaching- oder Trainingsprozesses, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- oder Trainingssitzungen. Die Teilnahme an einem Coaching oder Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

6. Welche Vergütung erhält der Coach?

6.1 Der Coach erhält von bc die im Coaching-Vertrag vereinbarte Vergütung. Eine garantierte feste Vergütung (unabhängig von der Durchführung der Coaching-Leistung) wird von bc nicht geschuldet. Der Coach hat keinen Anspruch auf Vergütung, wenn er aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Ein Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Feiertagsvergütung besteht nicht. Die Zahlung von Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträgen obliegt ausschließlich dem Coach.

6.2 Grundsätzlich hat der Coach alle im Rahmen des Coachings anfallenden Auslagen selbst zu tragen. Ungeachtet dessen erstattet bc dem Coach nach ordnungsgemäßem Nachweis die Auslagen wie folgt: Notwendige Reise- und Übernachtungskosten des Coaches werden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung gegen Nachweis erstattet (§ 6 Abs. 1):

  • Bahnfahrten 2. Klasse vom Wohnsitz des Coaches zum vereinbarten Coaching-Ort
  • Economy-Class-Flüge (Inlandsflüge dürfen den Preis einer Bahnreise 2. Klasse nicht überschreiten)
  • Fahrten mit dem eigenen Pkw (Kilometerberechnung auf Basis von Google Maps zu EUR 0,30/km)
  • Miet- und Kraftstoffkosten für Mietwagen bzw. Carsharing-Fahrzeuge gegen Nachweis, sofern das Fahrzeug höchstens Golf-Klasse entspricht
  • Taxikosten für Fahrten bis 50 km (Berechnung auf Basis von Google Maps)
  • Kosten für Bike-Sharing gegen Nachweis
  • Kosten für den öffentlichen Nahverkehr gegen Nachweis
  • Übernachtungskosten in Deutschland bis maximal EUR 140,00 brutto (inklusive Frühstück)
  • Übernachtungskosten im Ausland, sofern diese den in der aktuell gültigen Fassung der ARVVwV („Auslandsübernachtungsgeld“-Spalte) genannten Betrag nicht wesentlich überschreiten

6.3 Materialkosten für das Coaching werden dem Coach nur erstattet, wenn dies im Coaching-Vertrag vereinbart wurde.

6.4 Wird eine vereinbarte Coaching-Stunde vom Partner storniert, erhält der Coach die volle vereinbarte Vergütung für die ausgefallene Stunde, sofern die betreffende Stunde nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn über die Plattform durch den Mitarbeiter abgesagt wurde.

6.5 Bei der Stornierung einer Teammaßnahme wie Teamcoaching, Training, Workshop oder Moderation durch den Partner gilt für die Vergütung des Coaches:

  • Stornierung 30 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • Stornierung 14 Tage oder weniger vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Vergütung; zusätzlich werden bereits angefallene notwendige Reise- und Übernachtungskosten des Coaches gegen Nachweis erstattet

6.6 Bis zum 25. eines jeden Kalendermonats dokumentiert der Coach im Coaching Management System: alle stattgefundenen Sitzungen, ggf. die notwendigen Reise- und Übernachtungskosten (§ 6 Abs. 2) sowie die vereinbarten Materialkosten (§ 6 Abs. 3). Die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung wird 14 Tage nach Eingang der vom Partner geschuldeten Vergütung bei bc zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist beim Partner beträgt grundsätzlich 30 Tage. bc ist berechtigt, nach Benachrichtigung des Coaches jederzeit von diesem Abrechnungsverfahren auf das Gutschriftenverfahren gemäß § 6 Abs. 7 umzusteigen.

6.7 Als Leistungsempfänger stellt bc dem Coach einmal monatlich eine Gutschrift über die im Rahmen des Coaching-Vertrags geschuldete Vergütung aus. Die Gutschrift wird 14 Tage nach Zahlungseingang der entsprechenden Partnerzahlung an den Coach ausgezahlt.

7. Wofür haftet bc?

bc haftet nur für solche Schäden, die aus dem Coaching-Vertrag resultieren und die typischerweise vorhersehbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung von bc oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht, soweit sonstige Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

8. Datenschutz ist bc wichtig

8.1 bc verarbeitet personenbezogene und unternehmensbezogene Daten des Coaches zum Zwecke der Durchführung und Erfüllung des Coaching-Vertrags.

8.2 Darüber hinaus nutzt bc personenbezogene und unternehmensbezogene Daten des Coaches, um diesen über Angebote und Leistungen von bc zu informieren. Der Coach kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen, indem er eine E-Mail an [email protected] sendet.

9. Welche Vertraulichkeitsanforderungen gelten?

9.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich zu betrachten sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Vertrauliche Informationen umfassen auch Informationen, die der Coach vom Partner oder dessen Mitarbeitenden erhält und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich zu betrachten sind.

9.2 Von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die:

  • nachweislich bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren oder später von Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen bekannt werden,
  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt werden, sofern dies nicht auf eine Vertragsverletzung zurückzuführen ist,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird die offenlegungspflichtige Partei die andere Partei vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

9.3 Die empfangende Partei ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen ausschließlich für Zwecke des Vertrags zu verwenden und streng vertraulich zu behandeln. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen oder Teile davon nicht an Dritte weitergeben, übertragen oder zugänglich machen. Sie hat die vertraulichen Informationen und deren Träger sicher aufzubewahren und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, mindestens jedoch mit der Sorgfalt, die sie für ihre eigenen Geschäftsgeheimnisse anwendet.

9.4 Die empfangende Partei hat auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei sämtliche Träger vertraulicher Informationen innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben oder zu vernichten. Spätestens mit Beendigung des Coachings hat der Coach alle Aufzeichnungen und Dateien zu diesem Coaching zu löschen. Auf Wunsch von bc bestätigt der Coach die Vernichtung/Löschung schriftlich.

10. Welchem Recht unterliegen die AGB und der Coaching-Vertrag?

Die AGB sowie der Coaching-Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.

11. Welches Gericht ist zuständig?

Ist der Coach Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB und dem Coaching-Vertrag Berlin.

12. Was gilt bei unwirksamen oder unvollständigen Vertragsbestimmungen?

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Coaching-Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

13. Welche Regelungen gelten, wenn der Coach für eine Coaching-Firma tätig ist?

Ist der Coach für eine Coaching-Firma tätig, schließen bc und die Coaching-Firma den Coaching-Vertrag. Die vorstehenden AGB gelten entsprechend. Die Coaching-Firma ist verpflichtet, mit dem Coach einen Vertrag abzuschließen, der die sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen auf die Coaching-Firma überträgt.

14. Sprache

Sollten Abweichungen zwischen der deutschen und englischen Version der AGB bestehen, gilt die deutsche Fassung.

Berlin, 2. Februar 2023

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